Die Klage wurde am 15. Juni 2012 eingereicht!
Wir danken den 11.139 UnterstützerInnen,
die an der Verfassungsbeschwerde teilnehmen!
Pressefotos von der Einreichung am 15. Juni 2012
Mehr Informationen zum Stand der Klage und der Vorratsdatenspeicherung gibt's auf akvorrat.at.
Weitere Details sind auf der FAQ Seite zu finden.
Die Eckpunkte der Verfassungsbeschwerde
Die Vorratsdatenspeicherung ...
- betrifft alle Nutzer von Kommunikationsdiensten aktuell, unmittelbar und nachteilig in ihrer Grundrechtssphäre.
- ist nicht dazu geeignet, die vorgeblichen Zwecke zu erreichen.
- ist selbst dort, wo sie vielleicht in manchen Einzelfällen die Ermittlungen unterstützt, nicht das schonendste Mittel, den Zweck zu erreichen.
- steht selbst dann, wenn man sie als das gelindeste, noch zum Ziel der Kriminalitätsbekämpfung führende Mittel ansieht, in keinem angemessenen Verhältnis zum Nachteil für die Einzelnen sowie die Gesellschaft.
ErstbeschwerdeführerInnen
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Dr. Maria Wittmann-Tiwald
Co-Vorsitzende der Fachgruppe Grundrechte in der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter
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A.o. Prof. Dr. Hannes Tretter
Co-Leiter des Ludwig Boltzmann Institut für Menschrechte
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Sigi Maurer
Ex ÖH-Vorsitzende und Aktivistin
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Jana Herwig
Medienwissenschaftlerin
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Andreas Krisch
Obmann Arbeitskreis Vorratsdaten und Datenschutzexperte
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Christof Tschohl
Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, Arbeitskreis Vorratsdaten
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Albert Steinhauser
Nationalratsabgeordneter, Justitzsprecher der Grünen
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Ao. Univ.-Prof. Mag. DDr. Erich Schweighofer
Leiter der Arbeitsgruppe Rechtsinformatik, Universität Wien & WZRI Wiener Zentrum für Rechtsinformatik